Über Uns

Seit 2001 bieten wir unseren Kunden individuelle Lösungen zum Erwerb von Immobilieneigentum in Italien. Unser breites und ausgesuchtes Angebot reicht dabei vom charmanten Rustico bis zur exklusiven Luxusvilla mit Seeanstoß.

Wer in Italien eine Immobilie erwerben möchte wünscht sich eine sichere und sorglose Abwicklung. Wir bieten unseren Kunden:

 

Infos zum Erwerb einer Immobilie in Italien

  1. Bevor Sie sich zum Kauf entschließen sollten Sie sich bei einer unverbindlichen Besichtigung unbedingt ein eigenes Bild von der Immobilie machen um vor Ort zu prüfen ob sie Ihren Vorstellungen und Ansprüchen entspricht.

  2. In Italien ist es üblich, sowohl einen Vorvertrag (compromesso oder contratto preliminare) als auch einen Notarvertrag abzuschließen. Der meist privatschriftliche Vorvertrag ist in vollem Umfang rechtsverbindlich. Prüfen Sie den Vertragstext deshalb genau bevor Sie ihn unterschreiben. Wir erstellen den Vertrag im Einvernehmen mit unseren Kunden und besprechen mit Ihnen alle Klauseln und Vereinbarungen.

  3. Bei Abschluss des Vorvertrages ist in der Regel eine Vorauszahlung von 10 bis 30 % an den Verkäufer zu leisten. Tritt der Käufer ohne rechtlichen Grund zurück verliert er seine Anzahlung. Tritt der Verkäufer zurück, so muss er die Anzahlung doppelt zurückzahlen.

  4. Im Notarvertrag (atto di compravendita oder rogito) wurde bisher häufig ein niedrigerer Kaufpreis als der im Vorvertrag vereinbarte angegeben (sogenannte Unterverbriefung). Seit 01.01.2006 hat diese Praxis an Bedeutung verloren, da die Grunderwerbsteuer nur noch vom Katasterwert der Immobilie anfällt und nicht mehr vom Kaufpreis.

  5. Bereits mit der Unterzeichnung des Notarvertrages geht das Eigentum an den Käufer über. Der Eintrag ins Immobilienregister ist jedoch zum Schutz vor einem Dritterwerb unerlässlich.

  6. Die Grunderwerbsteuern (Register-, Hypotheken- und Katastersteuer) belaufen sich zur Zeit auf 10 % des Katasterwerts der Immobilie, sofern der Kauf von Privat erfolgt und die Immobilie als Zweitwohnsitz dient.

  7. Die Notargebühren können im Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Normalerweise schwanken sie zwischen 1,5 und 3,5 % der tatsächlichen Kaufsumme.

  8. Wohnungen und Häuser sollten Sie aufgrund des äußerst restriktiven italienischen Mietrechts nur frei von Mietern übernehmen.

Gerne beraten und betreuen wir Sie eingehend in allen Fragen welche der Erwerb einer Immobilie in Italien mit sich bringt.

Zu unseren Immobilien:

Lago Maggiore  -  Luganer See/Comer See  -  Umbrien/Toskana/Lazio

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